Bauvorschriften

Grundsätzlich gelten die Bauvorschriften des liechtensteinischen Baugesetzes.

Die Bauordnungen und Zonenpläne regeln die Bau- und Gestaltungsvorschriften und die zulässige Nutzung von Grundstücken speziell für die Gemeinde Triesenberg.

Dabei wird unterschieden zwischen Bauordnungen und Zonenplänen für das rheintalseitige Gemeindegebiet sowie Steg und Malbun.

Wasserreglement

Das Wasserreglement der Gemeinde regelt die Planung, den Bau, den Betrieb und Unterhalt der Wasserversorgungsanlagen, die Finanzierung der Wasserversorgung und die Beziehungen zwischen der Wasserversorgung und den Wasserbezügern.

Abwasserreglement

Das Abwasserreglement dient dem Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer und regelt die Abwasserbeseitigung sowie den Bau, Betrieb, Unterhalt und die Erneuerung der dazu notwendigen öffentlichen und privaten Abwasseranlagen.

Auf der Website des Abwasserzweckverbands der Liechtensteiner Gemeinden finden Sie die aktuelle Wegleitung sowie Anhänge und Beilagen zur Liegenschaftsentwässerung.