Todesfall

Der Tod eines Angehörigen macht betroffen und bringt neben der Trauer oftmals Verwirrung und Ratlosigkeit mit sich. Die folgende Information soll eine kleine Hilfe sein, was es in solchen Fällen alles zu organisieren gilt.

Todesbescheinigung

Ist der Tod zu Hause eingetroffen, so muss der Hausarzt verständigt werden, der den Tod mittels einer ärztlichen Todesbescheinigung bestätigt. Sie ist Grundlage für die Anordnung der Bestattung.

Tritt der Tod im Spital ein, wird automatisch eine ärztliche Todesbescheinigung an das Zivilstandesamt in Vaduz geschickt, welches die Todesmeldung innert zirka zwei Wochen an die zuständige Gemeindeverwaltung und das betreffende Pfarramt weiterleitet. Sämtliche gemeinde- und landesinternen Stellen (Einwohnerkontrolle, Steuerkasse, AHV) werden direkt informiert.

Meldung

Die Angehörigen nehmen nach dem Tod einer Person baldmöglichst Kontakt mit dem Pfarramt Triesenberg auf. Für alle mit einem Todesfall verbundenen Anordnungen und Benachrichtigungen ist in erster Linie das Pfarramt Triesenberg zuständig.

Erdbestattung oder Kremation

Besteht kein Bestattungswunsch der verstorbenen Person, so ist diese Entscheidung von den Angehörigen zu treffen.

Eine Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Bis zur Bestattung bzw. Kremation kann die verstorbene Person in der Totenkapelle bei der katholischen Kirche Triesenberg aufgebahrt werden.

Todesanzeige

Es ist den Angehörigen überlassen, ob sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben und allenfalls in alle Haushalte der Gemeinde zustellen.

Bei Fragen geben der Pfarrer, Mesmer, Mesmer-Stellvertretende oder die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft.