Vermittlertätigkeit und Unterschriftsbeglaubigungen
Seit 1. Juli 2015 sind die Vermittler in den Gemeinden nicht mehr im Amt. Für Vermittlungungen ist neu das Fürstliche Landgericht in Vaduz zuständig (Telefon +423 236 71 59, www.gerichte.li).
Beglaubigungen von Unterschriften
Beglaubigungen von Unterschriften können beim Fürstlichen Landgericht, Spaniagasse 1, beim Amt für Justiz-Grundbuch, Äulestrasse 70, und seit 1. Juli 2015 auch bei den Gemeinden durchgeführt werden. Bei der Gemeinde Triesenberg ist aktuell Gemeindekassierin Ulrike Beck ermächtigt, Unterschriftsbeglaubigungen vorzunehmen (bitte Termin vereinbaren): Ulrike Beck, Gemeindekassierin, Telefon +423 265 50 16, ulrike.beck@triesenberg.li.
Gebühren
– Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 10.00
– Beglaubigung von Abschriften (Kopie), pro Seite: CHF 4.00
– Zusatzgebühr für Hausbesuche: CHF 100.00