Die Vernehmlassung markiert ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren. Mit ihr legt die Regierung einen Rechtsentwurf öffentlich zur Stellungnahme auf, welcher auf Grund seiner politischen, wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen oder kulturellen Tragweite bei den entsprechenden Organisationen geprüft werden soll.
Zur Stellungnahme eingeladen werden jene Kreise, welche ein besonderes Interesse an der Vorlage haben oder haben könnten. Zur Vernehmlassung kann sich aber auch äussern, wer nicht eingeladen wird.
Hier können die Stellungnahmen der Gemeinde zu den Vernehmlassungsberichten heruntergeladen werden.
-2002.09.30 Stellungnahme zum Konzept Wolf und Herdenschutzhunde
– 2022.09.02 Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) Stellungnahme Finanzausgleichsgesetz
– 2022.09.02 Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Baugesetzes (BAUG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (ENAG) Stellungnahme BauG, EEG, ENAG