Unterschriftenbeglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften können beim Fürstlichen Landgericht, beim Amt für Justiz-Grundbuch sowie bei den Gemeinden durchgeführt werden.

Gebühren

  • Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 10.–
  • Beglaubigung von Abschriften (Kopie), pro Seite: CHF 4.–
  • Zusatzgebühr für Hausbesuche: CHF 100.–

Zuständig für Unterschriftenbeglaubigungen

Ulrike Beck

Leiterin Finanzen und Steuern