Neues Grundverkehrsgesetz per 1. März 2016
Mit der Änderung des Grundverkehrsgesetzes per 1. März 2016 endet die Zuständigkeit der Gemeinde-Grundverkehrskommission als Entscheidungsträgerin in Sachen Grundstückserwerb. Neue Grundverkehrsbehörde wird das Amt für Justiz-Grundbuch des Landes, (Äulestrasse 70,Vaduz) welche ab Ende Februar 2016 für sämtliche grundverkehrsrechtlichen Genehmigungen zuständig sein wird.
Durch die Gesetzesänderung wird eine Vereinfachung und Zentralisierung erreicht, da vom 1. März 2016 an nur noch eine Behörde zuständig ist.
Mit nachstehendem Link ist die Grundverkehrsbehörde zu erreichen: Grundverkehr