Kommissionen

Im Anschluss an die Gemeinderatswahlen werden auch jeweils die Gemeindekommissionen und Delegierten neu bestellt. Einige wenige Kommissionen, wie beispielsweise der Gemeindeschulrat, sind Pflichtkommissionen. Sie müssen von Gesetzes wegen in allen Gemeinden des Landes gebildet werden.

Über die Bildung weiterer Kommissionen entscheidet die Gemeinde selbständig. Kommissionen sind ein beratendes Gremium zur Unterstützung des Gemeinderats. Auch wenn die Kommissionen und deren Mitglieder über keine Entscheidungsgewalt verfügen, ist ihre vorbereitende und beratende Funktion für den Gemeinderat – sowohl politisch als auch verwaltungstechnisch – sehr wertvoll.

Die Liste der neu bestellten Kommissionen folgt, sobald diese fertig gebildet sind.