Friedhof

Auf dem Triesenberger Friedhof können Angehörige aller Konfessionen und Religionen sowie auch konfessionslose Verstorbene beigesetzt werden. Es gelten für alle Gräber bzw. Urnennischen die Bestimmungen der Friedhof- und Bestattungsordnung.

Verschiedene Bestattungsmöglichkeiten

  •  Klassische Erdbestattung in einem Sarg auf dem Hauptfriedhof
  •  Urnenbestattung in einer Urnennische
  •  Urnenbestattung in einem grossen Grab auf dem Hauptfriedhof
  •  Gemeinschaftsgrab mit Asche, nicht personalisiert

Bei mehreren Urnen in einem Grab gilt die Grabruhe von 25 Jahren ab dem Jahr des Erstbestatteten. Die Grabauflösungen erfolgen nach 25 Jahren immer reihenweise. Die verbleibende Asche kann bei Grabauflösungen in das Gemeinschaftsgrab umgesiedelt werden.